Über 30 Leistungsverbesserungen in der Hausratversicherung
Die VHV Allgemeine Versicherung startet mit einem umfassenden Update ihrer Hausratversicherung ins neue Jahr. In den Produkten KLASSIK-GARANT und EXKLUSIV gibt es über 30 Neuerungen. Darunter sind zum Beispiel ein Fahrradbaustein sowie Stecker-Solaranlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, die nun bei Schäden durch Diebstahl bis fünf Prozent der Versicherungssumme abgesichert sind. Auch Feuerschäden durch Stromschwankungen oder Kurzschluss sind nun inkludiert.
„Mit den zahlreichen Leistungsverbesserungen unserer Hausratversicherung gehen wir zum Jahresanfang aufs Ganze. Ein besonderes Highlight: Kundinnen und Kunden können jetzt für zehn Euro im Jahr alle Fahrräder eines Haushalts gegen Diebstahl versichern“, sagt Dr. Thomas Diekmann, Vorstand Privatkunden der VHV Allgemeine Versicherung.
Neu: Fahrradbaustein
Die Hausratversicherung bietet mit dem überarbeiteten Produkt einen optionalen Baustein gegen Fahrraddiebstahl. Unabhängig vom Versicherungsort sind alle Fahrräder eines Haushalts mit jeweils 15.000 Euro je Fahrrad inklusive Zubehör und Anhängern abgesichert – für einen Pauschalbetrag von zehn Euro pro Jahr. Dieses Angebot gilt nicht für versicherungspflichtige Fahrräder.
Optionale Bausteine gegen Elementargefahren
Aus aktuellem Anlass: Mit der Hausratversicherung der VHV Allgemeine Versicherung ist Hausrat automatisch gegen die Grundgefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus, Leitungswasser sowie Sturm und Hagelschäden versichert. Um den Hausrat gegen Elementargefahren wie Überschwemmung zu schützen, werden die optionalen, kostenpflichtigen Bausteine ELEMENTAR I oder ELEMENTAR II benötigt.
Der Baustein ELEMENTAR I dient der Absicherung gegen Überschwemmung und Rückstau durch Witterungsniederschläge (Starkregen), Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch, erweiterten Rückstau auch ohne Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks. Der Baustein ELEMENTAR II schließt den ersten Baustein ein plus Überschwemmung und Rückstau infolge Ausuferung oberirdischer Gewässer, auch ohne Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks.