News
28.9.2023

Herr Dubbert reguliert das

Sommerstürme sind in Deutschland nichts neues. Die angerichteten Schäden durch Hagel, Wind und Starkregen fallen jedoch immer öfter verheerend aus. Für Betroffene ist dann vor allem eines wichtig: schnelle Hilfe. Hier kommt Marcel Dubbert ins Spiel – als Sachschaden Außenregulierer ist er der Helfer in der Not. Ein Einblick in seinen Alltag.

Es ist Ende Juni. Die Stürme „Lambert“ und „Kay“ fegen über Deutschland hinweg. Straßen werden überschwemmt, Keller geflutet, Häuser und Autos von Hagelkörnern demoliert. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge zahlen die Sachversicherer rund 250 Millionen Euro für Sturm- und Hagelschäden und etwa 140 Millionen für Starkregen und Überschwemmungen.

„In den ersten zwei Wochen nach dem Unwetter habe ich so viele Schäden besichtigt, wie es normalerweise innerhalb von sechs Wochen der Fall ist“, unterstreicht Dubbert die Auswirkungen der zunehmenden Wetterextreme.

Der 37-jährige ist einer von acht Außenregulierern der VHV im Bereich Sachversicherung. Während normalerweise das Auto sein Büro ist, unterstützt der gelernte Kaufmann für Versicherungen nach Extremwetterlagen gemeinsam mit seinen Außendienstkollegen die Sachbearbeiter im Innendienst. „Im Sinne der Versicherten hat die telefonische Erreichbarkeit zur Aufnahme der Schadensfälle anfangs oberste Priorität. Wenn wir die erste Welle erfasst haben, gehen wir zu den Begutachtungen vor Ort über“, erklärt Dubbert.

Je nach Größe des Elementarereignisses springen die Außenregulierer den Sachbearbeitern im Innendienst auch noch in der schriftlichen Folgebearbeitung zur Seite. Diese hohe Flexibilität hat sich nicht nur bei dem verheerenden Elementarereignis „Sturzflut Bernd“ im Ahrtal vor 2 Jahren als sehr hilfreich und besonders kundenfreundlich erwiesen.

In den ersten zwei Wochen nach dem Unwetter habe ich so viele Schäden besichtigt, wie es normalerweise innerhalb von sechs Wochen der Fall ist

Marcel Dubbert, Außenregulierer bei der VHV Allgemeine

Im Einsatz mit dem Außenregulierer

Wenige Tage nach dem Unwetter. Marcel Dubbert hat bereits einige Betroffene besucht, stündlich kommen vom Innendienst neue Aufträge herein. Heute stehen fünf weitere Besichtigungen auf dem Plan. Der erste Termin hat es bereits in sich: Fäkalschaden.

Vor Ort wird klar: eine fehlende Rückstauklappe in Kombination mit der durch Starkregen überfüllten Kanalisation waren das Problem. Durch eine Toilette verteilte sich das Abwasser in allen Kellerräumen. „Bei Fäkalschäden braucht es umfassende Desinfektions-, Dekontaminations- und Rückbaumaßnahmen. In solchen Fällen reicht eine einfache Trocknung nicht mehr aus“, verdeutlicht Dubbert das Ausmaß.

Was bedeutet das konkret? „In diesem Fall müssen beispielsweise Boden- und Wandbeläge, Sockelleisten und Dämmmaterial entfernt, die Räume desinfiziert und getrocknet werden“, beschreibt Dubbert.

Der Schaden ist über die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers abgedeckt, so dass Dubbert die Regulierung des Schadens in Auftrag geben kann. Damit die notwendigen Arbeiten schnellstmöglich erledigt werden, fordert der Außenregulierer noch am selben Tag Angebote von Sanierungsfirmen für technische Trocknung an. „In diesem Fall hat sich wieder gezeigt, dass eine kritische Prüfung der Angebote wichtig ist“, berichtet Dubbert rückblickend. „Für dieselben Arbeiten lagen das teuerste und das günstigste Angebot fast 20.000 Euro auseinander. Leider gibt es immer wieder Firmen, die Kapital aus dem Unglück der Betroffenen schlagen wollen“.

Gut für die Versicherten: Marcel Dubbert gibt das ausgewählte Angebot schnell zur Ausführung frei, der Versicherungsnehmer kann sich über eine rasche Instandsetzung der Kellerräume freuen.

„Bei der Feuerwehr kein Durchkommen“

Rein ins Auto, ab zum nächsten Fall. Bei einem älteren Ehepaar wurde das Grundstück überschwemmt und die Kellerräume über die Lichtschächte „geflutet“. „Bei der Feuerwehr war am Abend des Unwetters kein Durchkommen, ich war allein zu Hause. Glücklicherweise haben mir hilfsbereite Nachbarn geholfen, das Wasser aus dem Keller zu schippen“, erzählt die Betroffene sichtlich berührt und ergänzt: „Toll, dass die VHV so schnell vor Ort ist und uns unterstützt“.

Dubbert misst die Feuchtigkeit im Boden und in den Wänden. Der Wert ist deutlich zu hoch, eine technische Trocknung hier ebenfalls notwendig. Auch dieser Schaden ist über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. „Schäden an Decken, den Wänden oder Böden inklusive erstem Bodenbelag werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen“, erläutert Dubbert. „Gibt es darüber hinaus einen zweiten Bodenbelag, wie Teppich über Linoleum, ist das ein Fall für die Hausratversicherung – ebenso wie Schäden an anderen Einrichtungsgegenständen“.

Das Ehepaar trifft das Unwetter gleich doppelt – auch in einem vermieteten Haus in derselben Ortschaft hat der Starkregen seinen Weg in den Keller gefunden. Marcel Dubbert macht sich auf den Weg, auch diesen Schaden zu begutachten. Und hat gute Nachrichten. „In beiden Fällen war die Sachlage klar und der Schaden über die Gebäudeversicherungen abgedeckt“, sagt Dubbert.

Auch hier holt der Außenregulierer noch am selben Tag Angebote bei Trocknungsfirmen ein, die dieses Mal auch kostentechnisch plausibel sind. Nur wenige Zeit später gibt Dubbert das Angebot zur Ausführung frei und die erforderlichen Maßnahmen zur Trocknung werden in beiden Wohngebäuden ausgeführt.

Kellertür verhindert schlimmeres

Damit ist der Arbeitstag von Marcel Dubbert noch lange nicht vorbei. Im Auto schnell einige Notizen ins System eingegeben, schon geht es weiter zum nächsten Versicherungsnehmer. Auch hier zeigt sich ein ähnliches Bild: Wasser ist über eine Treppe in die Kellerräume eingedrungen. Glück im Unglück: eine massive Tür hat den Schaden auf einen Raum begrenzt.

„Leider stehen hier einige Elektrogeräte“, sagt der Versicherte. „Beim Test sind direkt die Sicherungen rausgeflogen. Ich weiß nicht, was noch funktionsfähig ist“. Doch auch hierfür hat Marcel Dubbert eine Lösung parat. „In solchen Fällen beauftrage ich bei einer Fachfirma einen E-Gerätecheck“. Da der Versicherungsnehmer auch eine Hausratversicherung bei der VHV hat, sind auch diese Arbeiten – neben dem Wasserschaden an den Wänden und dem Boden – abgedeckt. Im Falle des Defekts auch die Reparatur oder die Erstattung des Zeitwerts der Geräte.

Der Helfer in der Not

Der fünfte Besichtigungstermin des Tages wird vom Versicherungsnehmer kurzfristig abgesagt. Die gesparte Zeit nutzt Marcel Dubbert im Home Office für die nächsten Schritte in der Abwicklung der besichtigten Schäden. „Mir ist es wichtig, zeitnah zu reagieren und die Kunden regelmäßig über den Fortschritt zu informieren“, betont Dubbert. So unkompliziert und schnell kann Versicherung funktionieren: Außenregulierer als Helfer in der Not.

Fotos: Helge Krückeberg

Sie haben Fragen zum Artikel?
E-Mail schreiben
Diese Datei ist im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung für Onlinemedien, Zeitungen, Social Media etc. nutzbar. Bitte achten Sie auf die Quellenangabe: VHV Gruppe