Google-Fonts-Abmahnwelle: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung schützt
Abmahnungen und Geldforderungen aufgrund der „remote“-Verwendung von Google-Fonts auf Webseiten sind in der Berufshaftpflichtversicherung ARCHIPROTECT®, der Betriebshaftpflicht BAUPROTECT und der Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT der VHV Versicherung gedeckt.
Viele Betriebe und Architekturbüros haben in der letzten Zeit unangenehme Post von Kanzleien bekommen: Sie wurden abgemahnt und zur Zahlung einer Geldsumme aufgefordert, weil sie auf ihrer Webseite eine bestimmte Art der Einbindung von Google Fonts (Google-Schriftarten) verwendet haben und dadurch – meist unwissentlich – automatisch personenbezogene Daten der Webseite-Besucher an Google übermittelt wurden. Dies stellt einen unzulässigen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung dar.
VHV rät zur Überprüfung der eigenen Webseite
Versicherungsnehmerinnen und -nehmer der Berufshaftpflichtversicherung ARCHIPROTECT®, der Betriebshaftpflicht BAUPROTECT und der Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT der VHV sind vor Abmahnungen und Geldforderungen geschützt. „Architekturbüros und Betriebe aus der Baubranche, die bei uns entsprechend versichert sind, sind vor Abmahnungen und Geldforderungen aufgrund der Verwendung von Google Fonts geschützt“, erklärt Stefanie Kuhn, Abteilungsleiterin Haftpflicht, Unfall und Sachschaden bei der VHV Versicherung. „Den allermeisten Unternehmen ist überhaupt nicht bewusst, dass sie einen solchen Verstoß begehen. Sie sollten aber ihre Webseite auf die unzulässige ‚remote‘-Verwendung von Google Fonts hin überprüfen und die gewünschten Fonts lokal auf dem Server speichern. So entziehen sie den Abmahnern die Grundlage.“
Der Versicherungsschutz umfasst Abwehrrechtsschutz, also unter anderem die Übernahme der Rechtsanwaltskosten im Fall einer gerichtlichen Inanspruchnahme, sowie mögliche Schadenersatzansprüche der Abmahner.
Die Höhe der Schadenersatzforderungen beginnt in der Regel bei 100 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen.
VHV Berufshaftpflicht ARCHIPROTECT®
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten, Ingenieure, General- und Stadtplaner, Energieberater, Gutachter und für viele weitere Berufsbilder der Baubranche obligatorisch. Denn: Schon ein kleiner Fehler in der Planung oder ein übersehenes Detail bei einer statischen Berechnung können gravierende Folgen haben, die teils erst Jahre später auffallen und existenzbedrohende Schadenforderungen nach sich ziehen. Als Bauspezialversicherer sichert die VHV mit ARCHIPROTECT® gegen die Folgen dieser Berufsrisiken ab.
VHV Betriebshaftpflicht BAUPROTECT
Die Betriebshaftpflicht BAUPROTECT ist eine speziell auf die Anforderungen der Baubranche zugeschnittene Versicherung. Versichert ist das betriebliche Haftungsrisiko. Egal ob Versicherungsnehmer persönlich durch die berufliche Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen oder ihre Mitarbeiter und Beauftragten Schadenverursacher sind. Der Versicherungsschutz umfasst auch Ansprüche der zuständigen Berufsgenossenschaft bei grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfällen.
Weitere Informationen unter www.vhv-bauexperten.de.
VHV Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT
Die Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT für Hersteller, Handwerk, Handel, und Dienstleistung der VHV bietet günstigen Premium-Schutz mit überdurchschnittlichen Leistungen. Der Versicherungsschutz ist dabei auf die speziellen Anforderungen der Branche zugeschnitten. Mit der Leistungs-Update-Garantie bietet die VHV zudem die Gewissheit, dass die Versicherung automatisch und ohne zusätzlichen Beitrag immer auf dem neuesten Stand ist.